Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages & Anmeldung
1.1. Mit der schriftlichen oder telefonischen Anmeldung, bietet der Reisende dem Anbieter der Reise (MagicMarokko) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zugang der
schriftlichen Buchungsbestätigung (in der Regel per email) zustande. 1.2. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags innerhalb von 10 Tagen unaufgefordert zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Reisebeginn zu überweisen, kann jedoch von MagicMarokko abgesagt werden (siehe Nummer 6). Alternativ ist eine Barzahlung des Gesamtbetrags in den ersten Tagen der Reise möglich. 2.2. Nicht oder nicht vollständig gezahlte Reisepreise, erlauben Magicmarokko Rücktrittsgebühren nach Ziffer zu erheben.
3. Leistungen & Leistungsänderungen
3.1.Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung, diesen Reisebedingungen und den Tourbeschreibungen & -leistungen, die unter www-magicmarokko.de einsehbar sind. 3.2. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und von Magicmarokko nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine Änderung bei der Reiseleitung gilt nicht als wesentliche Änderung der Reiseleistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die geänderten Leistungen Mängel aufweisen. Zusätzliche Fremdleistungen während der Reise werden nicht verkauft, sondern unentgeltlich organisiert.
4. Rücktritt durch den Reisenden & Umbuchung
4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der schriftliche (email) Zugang der Rücktrittserklärung bei MagicMarokko. 4.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise gar nicht erst an, so kann MagicMarokko Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen. 4.3. MagicMarokko kann seinen Ersatzanspruch unter Berück-
sichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%
vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. – 4.Tag vor Reiseantritt 75%
ab 3 Tage vor Reiseantritt 100%
4.4. Dem von der Reise Zurücktretenden bleibt es vorbehalten, Magicmarokko nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten
als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind die geringeren Kosten zu zahlen. 4.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigungssumme kann MagicMarokko konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. In diesem Fall muss MagicMarokko, dem Reisenden seine Kosten im Einzelnen beziffern und belegen. 4.6. MagicMarokko empfiehlt dringend den Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Erfolgt ein Reiseabbruch durch den Reisenden oder kann die Reise aus anderen Gründen nicht fortgesetzt werden, ist MagicMarokko nicht verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen zu erstatten.
6. Rücktritt und Kündigung durch MagicMarokko
6.1. MagicMarokko kann auch noch nach Reisebeginn den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
nachhaltig stört. Voraussetzung ist eine vorherige Abmahnung des Reisenden. Nach einer Kündigung behält MagicMarokko den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen abrechnen lassen.
6.2. Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl kann MagicMarokko vom Reisevertrag zurücktreten, wenn dem Reisenden die Absage der Reise unverzüglich erklärt wird, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen Gründen nicht stattfinden wird.
7. Beschränkung der Haftung des Veranstalters
7.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MagicMarokko für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Anzeigepflicht
8.1. Der Reisende ist verpflichtet, mögliche Beanstandung unverzüglich dem Reiseleiter anzuzeigen. Unterlässt er es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen während der Reise hat der Reisende innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vor
gesehener Beendigung der Reise gegenüber MagicMarokko geltend zu machen. Danach kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10. Pass-, Visa-,und Gesundheitsvorschriften
10.1. Der Reisepass muss bei Einreise nach Marokko mind. 6 Monate gültig sein. Für Nicht-EU-Bürger gelten andere Bestimmungen. Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Reisenden sich über die für ihn geltenden Bestimmungen zu informieren.
10.2. Für die Einhaltung aller Vorschriften und Konsequenzen bei Missachtung haftet der Reisende selbst (z.B. Passverlust, nicht hinreichende Papiere für Haustiere oder ähnliches).
11. Ereignisse höherer Gewalt & Pandemien
11.1. Ein Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nicht, wenn Reisende die Reise absagen, weil sie in Sorge um ihre Gesundheit sind.
12. Fahrerlaubnis, Versicherungskarte, Sondergrößen
Die Reise wird mit eigenem Fahrzeug als Selbstfahrer durchgeführt. Der Reisende muss für die Dauer der Reise im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und einem gültigen Führerschein sein, sowie den Fahrzeugschein und die internationale Versicherungskarte (gültig für Marokko) bei sich führen. Für Anhänger ist eine zusätzliche Versicherungskarte erforderlich. Reisenden sind für die Auswahl der geeigneten Straßen und Strecken selbst verantwortlich, wenn sie Fahrzeuge mit Sondergrößen und -gewicht führen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
14. Datenschutzbestimmungen
Datenschutzbestimmungen finden Sie unter: www.magicmarokko.de oder auf Anfrage.
MagicMarokko
Christian Bastert